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Meine Nachbarschaft: Züricher Straße

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Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 15

Die Freiflächen westlich von Nieder-Eschbach endlich dem GrünGürtel-Park zuordnen

13.11.2025 · Aktualisiert: 14.11.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2025, OF 398/15 Betreff: Die Freiflächen westlich von Nieder-Eschbach endlich dem GrünGürtel-Park zuordnen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen: Die Freiflächen westlich der Bebauung von Nieder-Eschbach begrenzt durch die Homburger Landstraße (ohne den bebauten Bereich), der Züricher Straße und der Anna Lindt-Allee werden wie schon lange gefordert und geplant zeitnah dem GrünGürtelPark Nieder-Eschbach zugeordnet. Begründung: Seit Beginn der 1990er Jahre wird der dauerhafte Erhalt der Freiflächen westlich und südlich des Ortskerns von Nieder-Eschbach gefordert und immer wieder angemahnt, mit steigender Zustimmung des Ortsbeirates und der Bevölkerung. Für den bisher geforderten südlichen Teil (Homburger Landstraße bis Harheimer Weg) ist dies bereits erfolgt. Nun ist auch der Erhalt der Flächen westlich von Nieder-Eschbach gegenüber weiterer Bebauung aller Art erforderlich. Gerade in Zeiten des Klimawandels ist der Erhalt der Freiflächen als Gebiet der Kaltluftentstehung und als Kaltluftschneise (aus dem Vordertaunus heraus) von immenser Bedeutung, die so auch Einfluss in den Klimaplanatlas fand. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 15

Planungsunterlagen zum geplanten Kreisel Homburger Landstraße - Berner Straße

13.11.2025 · Aktualisiert: 14.11.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2025, OF 399/15 Betreff: Planungsunterlagen zum geplanten Kreisel Homburger Landstraße - Berner Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten dem Ortsbeirat Planungsunterlagen zum Bau des Kreisel Homburger Landstraße - Berner Straße im Rahmen des Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße - zu Verfügung zu stellen, aus denen besonders die geplante Führung der Fußgänger- und Radwege hervorgeht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 15

Parken nur für Pkw auf den Parkflächenmarkierungen auf der Homburger Landstraße rechtsseitig, von der AnnaLindhAllee kommend Richtung NiederEschbach, zwischen der Verkehrsinsel und dem Urseler Weg

11.11.2025 · Aktualisiert: 14.11.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2025, OF 392/15 Betreff: Parken nur für Pkw auf den Parkflächenmarkierungen auf der Homburger Landstraße rechtsseitig, von der Anna-Lindh-Allee kommend Richtung Nieder-Eschbach, zwischen der Verkehrsinsel und dem Urseler Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird darum gebeten, auf den Parkflächenmarkierungen auf der Homburger Landstraße rechtsseitig von der Anna-Lindh-Allee kommend Richtung Nieder-Eschbach, zwischen der Verkehrsinsel und dem Urseler Weg, das Parken nur auf Pkw zu beschränken. Begründung: In diesem Bereich soll das Abstellen auf Pkw beschränkt werden, da es bei der Begegnung größerer Fahrzeuge stets Probleme gibt, wenn Anhänger, Sprinter, Wohnmobile oder LKWs abgestellt wurden. Es kommt immer wieder zu gefährlichen Situationen, wenn Fahrzeuge, die von der Anna-Lindh-Allee kommen sich vorfahrtswidrig an den entgegenkommenden Fahrzeugen vorbeiquetschen, während die bevorrechtigten Fahrzeuge auf den Grünstreifen ausweichen müssen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 15

Sanierung der Berner Straße im Gewerbegebiet Nieder-Eschbach

12.10.2025 · Aktualisiert: 14.11.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2025, OF 391/15 Betreff: Sanierung der Berner Straße im Gewerbegebiet Nieder-Eschbach Laut Zeitungsberichten wird sich die Sanierung von 26 Frankfurter "Industrie-Straßen" zeitlich noch sehr lange hinziehen. Lediglich nur eine Straße wird zurzeit saniert. Die restlichen Straßen sind in drei "Pakete" eingeteilt, die sich noch nicht in der Planung befinden beziehungsweise für die noch keine Kostenschätzung vorliegt. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten: - Gehört die Berner-Straße im Gewerbegebiet Nieder-Eschbach zu einem dieser drei "Pakete"? - Für wann ist eine Sanierung der Berner Straße vorgesehen beziehungsweise ist damit zu rechnen? - Gehört die Genfer Straße als Nebenstraße mit zum Sanierungsbereich? Begründung: Die Berner Straße ist (zumindest vom Kreisel bis zur Einmündung in den Ben-Gurion-Ring ) ist seit Jahren in desolatem Zustand. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 15

Fuß-/Radweg Gerhardsrainweg in einen verkehrssicheren Zustand versetzen

05.09.2025 · Aktualisiert: 12.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7348 entstanden aus Vorlage: OF 373/15 vom 18.08.2025 Betreff: Fuß-/Radweg Gerhardsrainweg in einen verkehrssicheren Zustand versetzen Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass der gemeinsame Fuß-/Radweg und Wirtschaftsweg zu den Feldern und Kleingärten in einen verkehrssicheren Zustand gebracht wird. Begründung: Der Gerhardsrainweg zwischen Homburger Landstraße und Berner Straße ist eine von Fußgängern und Radfahrern viel genutzte Abkürzung zwischen Wohngebiet und Ärztehaus bzw. IKEA/Hornbach. Der Straßenbelag ist wechselweise von gut bis unzumutbar und gefährlich einzustufen. Schlaglöcher und Schotterpisten sind keine Radwege. Foto: privat Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 15

Umsetzung einer geplanten Feldgehölzfläche westlich der Homburger Landstraße als Ausgleichsmaßnahme hier: rechtliche Vorgabe aus dem Planfeststellungsverfahren zur Anna-Lindh-Allee

12.08.2025 · Aktualisiert: 12.09.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.08.2025, OF 371/15 Betreff: Umsetzung einer geplanten Feldgehölzfläche westlich der Homburger Landstraße als Ausgleichsmaßnahme hier: rechtliche Vorgabe aus dem Planfeststellungsverfahren zur Anna-Lindh-Allee Bereits seit mehr als 2 Jahrzehnten ist auf den Flächen der Flurstücke 66 und 67/1, Gemarkung Nieder-Eschbach, Flur 9 die Einrichtung einer Feldgehölzfläche als Ausgleichsmaßnahme zum Bau der (heutigen) Anna-Lindt-Alle vorgegeben. Eine Umsetzung ist bisher jedoch nicht erfolgt. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten: -welchen Stand die Umsetzung der im Planfeststellungsverfahren zur Anna-Lindt-Allee festgesetzten Ausgleichsfläche zurzeit hat. - welche Hinderungsgründe zur Umsetzung es gibt und wie diese beseitigt werden können - wann sodann mit einer Umsetzung zu rechnen ist. Begründung: Beide genannte Flurstücke befinden sich innerhalb des Bereiches westlich des Ortskerns von Nieder-Eschbach, der bereits mehrfach vom Ortbeirat als Erweiterung des Grüngürtels Nieder-Eschbach vorgesehen ist. Quelle: Geoportal der Stadt Frankfurt am Main Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 15 am 05.09.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1255 2025 Die Vorlage OF 371/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 10

Verkehrszeichen 274-50 nach Bahnübergang - Oberer Kalbacher Weg

05.05.2025 · Aktualisiert: 30.06.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.05.2025, OF 1051/10 Betreff: Verkehrszeichen 274-50 nach Bahnübergang - Oberer Kalbacher Weg Im Zuge des Baus eines neuen Geh- und Radweges zwischen U-Bahnstation "Kalbach" bis zur Kreuzung Kalbacher Hauptstraße / Am Martinszehnten, wurde das ca. 20 m nach dem Bahnübergang (in Fahrtrichtung Kalbach) befindliche VZ 274-50 entfernt. In diesem, von Hessen Mobil zwischenzeitlich fertiggestellten Abschnitt wurde aber bislang das VZ 274-50 nicht wieder aufgestellt. Durch das Fehlen dieses VZs gilt bis zum Erreichen des nächsten, nicht entfernten VZ 274-50, für ca. 620 m weiterhin Tempo 30. Baumaßnahmen finden dort keine mehr statt, Straßenschäden sind ebenfalls nicht erkennbar. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zeitnah zu veranlassen, dass das nahe dem Bahnübergang entfernte VZ 274-50 wieder an dem vorherigen Standort aufgestellt wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 10 am 20.05.2025, TO II, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 1051/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 10 am 17.06.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 1051/10 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 12

Ersatzpflanzung durch Hessen Mobil wegen Baumaßnahme entlang der L 3019

28.03.2025 · Aktualisiert: 06.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.03.2025, OM 6772 entstanden aus Vorlage: OF 593/12 vom 15.03.2025 Betreff: Ersatzpflanzung durch Hessen Mobil wegen Baumaßnahme entlang der L 3019 Der Magistrat wird gebeten, sich zeitnah mit Hessen Mobil in Verbindung zu setzen, um eine Ersatzpflanzung für die gefällten Bäume, unzähligen Sträucher und Hecken durch Hessen Mobil im Bereich der Straße Am Martinszehnten/L 3019 durch den Bau eines Radweges zu veranlassen. Begründung: Im Bereich des o. g. Straßenabschnittes wurden im Zuge des Baus der Umgehungsstraße diverse Bäume und Sträucher, die vor Jahrzehnten angepflanzt wurden, durch Hessen Mobil gefällt. Foto: privat Im Zuge der Errichtung eines Radweges wurden nun massive Betonbauarbeiten mit vorheriger Abholzung diverser Grünbestände auf einer Länge von ca. 60 Metern und einer Breite von ca. zehn Metern durchgeführt. Diese Grünfläche (evtl. neben dem neuen Radweg) ist durch Hessen Mobil wiederherzustellen oder eine Ersatzpflanzung vorzunehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1291

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 15

Verlegung eines Feldweges zu einer verkehrssicheren Zufahrt auf die Homburger Landstraße

21.03.2025 · Aktualisiert: 12.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2025, OM 6691 entstanden aus Vorlage: OF 354/15 vom 04.03.2025 Betreff: Verlegung eines Feldweges zu einer verkehrssicheren Zufahrt auf die Homburger Landstraße Der Magistrat wird aufgefordert, den Feldweg entsprechend des in der Begründung beigefügten Ausbauplans (Skizze und Luftbild) entlang des Taunengrabens so zu verlegen und auszubauen, dass die Einmündung in die Homburger Landstraße nicht im spitzen Winkel, sondern in einem 90-Grad- Winkel erfolgt und direkt auf den gegenüber von Osten einmündenden Feldweg trifft. Die Ausführung ist mit dem Ortslandwirt abzustimmen. Begründung: Zurzeit können lange Fuhrwerke wie beispielsweise Lkw zur Zuckerrübenabfuhr oder Traktoren mit Hänger bzw. langen Anbaugeräten nur in Richtung Nieder-Eschbach ausfahren. Die vornehmliche Zielrichtung ist nach Aussagen der Landwirte und Gemüsegärtner jedoch meistens Richtung Anna-Lindh-Allee/Ober-Eschbach. Mit der geänderten Zufahrt kann der landwirtschaftliche Verkehr auf einem Teilstück der Homburger Landstraße und damit einhergehend Fahrbahnverschmutzungen verringert werden. Vor allem werden mit dieser Querungsmöglichkeit der Homburger Landstraße mit direkter Anbindung der dann beidseitigen Feldwege die bisweilen verkehrsbehindernden bzw. schwierigen Ein- und Ausfahrtmanöver der landwirtschaftlichen Fahrzeuge verhindert, was auch zu einer verkehrssicheren Zufahrt für alle Verkehrsteilnehmer führt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1343

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 15

Defibrillator am Bürgeramt anbringen

14.02.2025 · Aktualisiert: 07.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2025, OM 6487 entstanden aus Vorlage: OF 344/15 vom 25.01.2025 Betreff: Defibrillator am Bürgeramt anbringen Der Magistrat wird gebeten, einen Automatisierten E xternen Defibrillator (AED), der auch von Laien bedienbar ist, am Bürgeramt Nieder-Eschbach oder (in Absprache mit dem Eigentümer) an der U-Bahn-Station, z. B. dem Kiosk, anzubringen. Dieser sollte öffentlich und leicht zugänglich sein. In der näheren Umgebung sollten Hinweise auf den Standort angebracht werden. Begründung: Die angegebenen Orte sind auch in der Nähe der Busstationen und der U-Bahn-Station und somit geeignet. Ein von Laien bedienbarer AED kann Leben retten. Aktuell ist kein Defibrillator in der Ortsmitte von Nieder-Eschbach angebracht. Die nächstgelegenen Geräte sind in der Berner Straße zu finden. An anderen Orten mit viel Publikumsverkehr (Schwimmbad, Sportanlage etc.) wurden solche Geräte bereits montiert, ebenso wie an einigen U-Bahn-Stationen in der Stadt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2025, ST 836

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 12

Frühzeitige Information zum Planungsstand der Radwegeverbindung L 3004 zwischen der L 3019 und der Altenhöferallee

24.01.2025 · Aktualisiert: 30.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6422 entstanden aus Vorlage: OF 575/12 vom 09.01.2025 Betreff: Frühzeitige Information zum Planungsstand der Radwegeverbindung L 3004 zwischen der L 3019 und der Altenhöferallee Vorgang: OM 5453/24 OBR 12; ST 1830/24 Der Magistrat wird im Rahmen seiner Zuständigkeiten, insbesondere mit dem Radfahrbüro, gebeten. eine frühzeitige Einbeziehung der zuständigen Ortsbeiräte zum Planungsstand der Radwegeverbindung L 3004 zwischen der L 3019 und der Altenhöferallee zu erreichen, um direkt Einfluss auf die Planungen von Hessen Mobil als Baulastträger für die Radwegeverbindungen an den Landesstraßen zu nehmen. Begründung: Der in großen Teilen schon fertiggestellte Zweirichtungsrad- und Gehweg entlang der L 3019 zwischen Am Martinszehnten und der U-Bahn-Station "Kalbach" zeigte, dass bei einer späten Vorstellung (vier Wochen vor Baubeginn in einer Videokonferenz) des Projektes für die Wünsche und berechtigten Anliegen der Ortsbeiräte keine Zeit blieb und planungsstandbedingt deren Umsetzung nicht mehr möglich war. Die Zuständigkeit und Mitwirkung der Ortsbeiräte mit ihrer Sachkompetenz und Ortskenntnis sollen in Zukunft bei solchen Maßnahmen gewährt und berücksichtigt werden. Hierzu wird insbesondere auf die Stellungnahme vom 28.10.2024, ST 1830 Ziffer 4., verwiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5453 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1830 Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 613 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rechenzentren „Am Martinszehnten“ in die lokale Wärmeplanung einbeziehen

08.11.2024 · Aktualisiert: 31.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6090 entstanden aus Vorlage: OF 557/12 vom 21.10.2024 Betreff: Rechenzentren "Am Martinszehnten" in die lokale Wärmeplanung einbeziehen Vorgang: M 118/24 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Abwärme der im Gewerbegebiet "Am Martinzehnten" stehenden beiden Rechenzentren für die kommunale bzw. lokale Wärmeplanung für die dortigen Gewerbeunternehmen als Wärme- und Produktionsenergie technisch nutzbar wäre. Begründung: Im Zuge der angestrebten Klimaneutralität sind alle Energieeinsparpotenziale in Betracht zu ziehen, die lokal auf kurzen Wegstrecken den möglichen Nutzern zur Verfügung gestellt werden sollten. Die Abwärmenutzung von Rechenzentren wird auch in Frankfurter Stadtteilen mittels einer Machbarkeitsstudie geprüft. Die Möglichkeiten im Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" sind bisher davon unberührt und deshalb auch zu prüfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 30.08.2024, M 118 Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2025, ST 156 Aktenzeichen: 79-3

OF (Antrag Ortsbeirat)

Starkregenereignisse in Kalbach-Riedberg

12.06.2024 · Aktualisiert: 11.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.06.2024, OF 531/12 Betreff: Starkregenereignisse in Kalbach-Riedberg Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten in einer der nächsten Ortsbeiratssitzungen einen Vertreter des Umweltamtes zum Thema "Starkregenereignisse, Minimierung und Vorbeugemaßnahmen und dessen Auswirkungen" einzuladen. Begründung: Am 2. Mai 2024 gab es überraschend in kurzer Zeit und in der Höhe der Intensität eine nicht zu erwartende Niederschlagsmenge, die für viele in Kalbach zu Überflutungen und Wassereintritt in Häusern und öffentlichen Gebäuden wie Rathaus und Sportanlage "Am Martinszehnten" geführt hat. Daher ist eine öffentliche Information der Kalbacher Bevölkerung durch das zuständige Amt erforderlich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 12 am 05.07.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 531/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße Verkehrskreisel an der Kreuzung Homburger Landstraße/Berner Straße/HeinrichBerbalkStraße

07.06.2024 · Aktualisiert: 17.01.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2024, OM 5595 entstanden aus Vorlage: OF 311/15 vom 21.05.2024 Betreff: Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße Verkehrskreisel an der Kreuzung Homburger Landstraße/Berner Straße/Heinrich-Berbalk-Straße Vorgang: B 1158/02; V 1055/18 OBR 15; ST 453/19; OM 1844/22 OBR 15; ST 1642/23 Der Magistrat wird gebeten, den bereits beschlossenen Verkehrskreisel an der Kreuzung Homburger Landstraße/Berner Straße/ Heinrich-Berbalk-Straße in den Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße zu integrieren und dafür Sorge zu tragen, dass dieser auch gebaut wird. Begründung: Der Ortsbeirat setzt sich schon seit vielen Jahrzehnten für einen Verkehrskreisel an dieser Stelle ein. In der ST 453 heißt es hierzu wie folgt: "Der geplante Kreisverkehr als Anschluss an die Homburger Landstraße und die Berner Straße ist integraler Bestandteil der Planung zur Ortsrandstraße und soll daher im Zuge des ersten Bauabschnitts gebaut werden." In der Stellungnahme ST 1642 hat der Magistrat wie folgt ausgeführt: "Der Kreisverkehrsplatz Homburger Landstraße/Berner Straße/Heinrich-Berbalk-Straße ist Planungsbestandteil des Bebauungsplans Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße. Dieser befindet sich derzeit noch in der Aufstellung, weshalb die konkreten Fragen derzeit noch nicht beantwortet werden können. Sobald der Bebauungsplan Nr. 923 rechtskräftig ist, erfolgt die Umsetzung der öffentlichen Verkehrsflächen einschließlich des Kreisverkehrsplatzes Hornburger Landstraße/Berner Straße/Heinrich-Berbalk-Straße. Der Magistrat wird frühzeitig den Ortsbeirat und die betroffenen Grundstückseigentümer:innen und Anwohnenden über den Baubeginn, die Zeitplanung und die konkreten Maßnahmen informieren." Bedauerlicherweise ist der Verkehrskreisel trotz dieser Zusagen nicht in dem Bebauungsplan aufgenommen worden, was für den Ortsbeirat nicht nachvollziehbar ist. Um Ergänzung und Umsetzung wird deshalb gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 28.10.2002, B 1158 Auskunftsersuchen vom 23.11.2018, V 1055 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 453 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2022, OM 1844 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1642 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2035 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 15 am 01.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61-00

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ortsbeiräte in Planungen von Landesbehörden frühzeitig einbinden

26.04.2024 · Aktualisiert: 19.02.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5454 entstanden aus Vorlage: OF 515/12 vom 15.04.2024 Betreff: Ortsbeiräte in Planungen von Landesbehörden frühzeitig einbinden Der Magistrat wird gebeten, sich direkt oder über den Hessischen Städtetag dafür einzusetzen, dass bei Planungen von Landesbehörden wie z. B. Hessen Mobil betroffene Ortsbeiräte frühzeitig eingebunden werden und bei Bedarf auch eine breitere öffentliche Information möglich wird. Hierdurch soll einerseits frühzeitig die Ortskenntnis der Ortsbeiräte in die Planungen einfließen als auch die Transparenz über die Arbeit dieser Behörden erhöht werden. Begründung: Auslöser dieser Anregung ist der Planungsprozess für einen Radweg entlang der L 3019 vom Kreuzungsbereich Am Martinszehnten bis zum Bahnübergang der Stadtbahnlinie U2. Die Planungen hierzu laufen bereits seit 2018, aber trotz Anträgen des Ortsbeirats 12 (zum mit betroffenen Kreuzungsbereich Bonifatiusstraße) und des Ortsbeirats 10 (zur Sicherheit am Bahnübergang U2) wurden die Ortsbeiräte nicht über die laufenden Planungen informiert. Erst Anfang April 2024 kam es auf Anregung des Radfahrbüros der Stadt Frankfurt zu einer Information der beiden Ortsbeiräte. In diesem Zuge wurden diese über die finale Planung und den unmittelbar in den kommenden Wochen bevorstehenden Baubeginn informiert. Zu einem solchen Zeitpunkt sind Verbesserungen im Dialog ohne größere Verzögerungen ausgeschlossen. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht, über sie betreffende Planungen informiert zu werden. Eine frühzeitige Einbindung verbessert die Qualität der gefundenen Lösungen und steigert die Akzeptanz des behördlichen Handelns. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2023 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 12 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 12 am 08.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Vorstellung eines Zweirichtungsrad- und Gehweges entlang der L 3019 zwischen der Kreuzung Am Martinszehnten und der U-Bahn-Station „Kalbach“

26.04.2024 · Aktualisiert: 23.01.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5453 entstanden aus Vorlage: OF 514/12 vom 05.04.2024 Betreff: Vorstellung eines Zweirichtungsrad- und Gehweges entlang der L 3019 zwischen der Kreuzung Am Martinszehnten und der U-Bahn-Station "Kalbach" Vorgang: V 1864/20 OBR 12; OM 4311/23 OBR 12; ST 2399/23 Am 03.04.2024 wurde in einer Onlineveranstaltung vonseiten Hessen Mobil, einem Planungsbüro und Vertretern des Radfahrbüros der Stadt Frankfurt am Main erstmalig den Ortsbeiräten 10 und 12 eine sechsjährige Planung eines Zweirichtungsrad- und Gehweges vorgestellt, die nun bereits im Monat Mai umgesetzt werden soll. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob die vonseiten der anwesenden Ortsbeiräte angemerkten Kritikpunkte, bessere Sicherung der U-Bahn-Schranken, kein Wegfall des Zebrastreifens, Berücksichtigung eines möglichen seit vier Jahren in diesem Bereich geplanten Schulneubaus (V 1864), eine Lichtsignalanlage an der Kreuzung Am Zedernholz/Kalbacher Hauptstraße/Bonifatiusstraße, Umbau zur barrierefreien Lichtsignalanlage im Kreuzungsbereich Am Martinszehnten (ST 2399 vom 04.12.2023) noch umsetzbar sind; 2. wie er künftig an den Ortsbeiräten vorbei jahrelange interne Planungen verhindert; 3. wie er zeitnah aktuell die Öffentlichkeit sowie die beiden beteiligten Ortsbeiräte noch über die Pläne in einer Veranstaltung informieren kann und 4. welche Projekte möglicherweise noch in der Planung sind. Begründung: Eine Maßnahme, die einen großen Eingriff in bestehendes Grün durch die bereits teilweise Abholzung von vielen Bäumen und darüber hinaus finanzielle Mittel von einer Million Euro benötigt, kann nicht ohne Beteiligung der Orts- und Sachkenntnis von zwei beteiligten Ortsbeiräten ohne Einbeziehung der Öffentlichkeit am grünen Tisch geplant und womöglich noch umgesetzt werden. Dies ist insbesondere verwunderlich, da es für sämtliche Ortsbeiräte im Frankfurter Norden am 25.01.2024 eine Informationsveranstaltung zu den Radverkehrsprojekten im Radfahrbüro gab. Dieses Projekt war nicht Gegenstand des Termins. Daher ist nunmehr alles daran zu setzen, dies evtl. noch zu verhindern, zumindest auf jeden Fall künftig zu vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 27.11.2020, V 1864 Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4311 Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2023, ST 2399 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1830 Antrag vom 09.01.2025, OF 575/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 12 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-30

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fläche für geländegängige Modellautos

22.09.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.09.2023, OM 4529 entstanden aus Vorlage: OF 434/12 vom 01.09.2023 Betreff: Fläche für geländegängige Modellautos Der Magistrat wird gebeten, die Fläche neben der Skateranlage Am Martinszehnten, die bereits von Betreibern geländegängiger Modellautos benutzt wird, zu einer legalen, begrenzten Fläche auszubauen. Begründung: Das Grünflächenamt hat den Ortsbeirat informiert, dass die Grünfläche in der Nähe der Kalbacher Skaterbahn von Betreibern geländegängiger Modellautos als Spielfläche benutzt wird. An dieser Stelle wächst kein Gras mehr und die Bäume sind bereits geschädigt. Ein Verbot, diese Fläche weiter zu nutzen, würde die Betreiber nur an eine andere Stelle weisen, das Problem würde nur verlagert. Um noch größere Schäden zu vermeiden, ist es sinnvoll, den Spielern eine mit geeignetem Material begrenzte Fläche auszuweisen. Es ist wichtig, dass sich die Bäume erholen können, denn wir können auf keinen einzigen verzichten. Diese geländegängigen Modellautos werden ausschließlich mit Akkus angetrieben. Sie belasten nicht das Sickerwasser. Den Spielern mit geländegängigen Modellautos sollte man, mit den oben vorgeschlagenen Maßnahmen die Möglichkeit bieten, in diesem Gebiet eine Anlage für die geräuschintensiven Modellautos zu nutzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 19 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 67-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fernwärme in Kalbach-Riedberg

22.09.2023 · Aktualisiert: 18.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.09.2023, OM 4527 entstanden aus Vorlage: OF 431/12 vom 31.08.2023 Betreff: Fernwärme in Kalbach-Riedberg Vorgang: OM 2660/22 OBR 12 Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen laut Gesetzentwurf der Bundesregierung bis Mitte 2026 eine kommunale Wärmeplanung erstellen. Dazu gehört auch Frankfurt. Damit dieses Vorhaben gelingen kann, sollte die Stadt Anregungen der Ortsbeiräte mit berücksichtigen, da diese sich mit den örtlichen Gegebenheiten bestens auskennen. Der Magistrat wird gebeten, bei der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung zu prüfen, 1. ob die vorhandenen Fernwärmeleitungen im Bereich des neu errichteten Baugebietes "Berghöfe" durch den Bonifatiuspark in den Bereich des Bauabschnittes von "Heddernheim Nord" mit u. a. den Straßen Im Klausenstück, Crutzenkirchweg, Am Bonifatiusbrunnen etc. verlängert werden können ; 2. ob das auf dem Riedberg vorhandene Fernwärmenetz über die Straße Am Bonifatiusbrunnen und 3. über die Straße An der Bergstraße auf einfachem Weg - weil durch das Feld - nach Kalbach geführt werden kann und 4. ob die Wärme aus den beiden Rechenzentren im Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" sowie 5. aus der in Prüfung befindlichen Biogasanlage im Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" ebenfalls in das Wärmenetz eingespeichert werden könnte (OM 2660). Begründung: Für die Bürgerinnen und Bürger in Kalbach-Riedberg ist Planungssicherheit wichtig. Sie sollten frühzeitig wissen, über welche Optionen sie beim Austausch einer alten Heizungsanlage verfügen können. Außerdem wird davon ausgegangen, dass nach einer energetischen Sanierung eines Wohngebäudes der Energiebedarf sinkt. Das heißt, dass das im Ortsteil bereits existierende Fernwärmenetz schon bei gleicher Einspeiseleistung zukünftig mehr Haushalte als heute versorgen kann. Ein Anschluss weiterer Straßenzüge an das existierende Fernwärmenetz ist daher sinnvoll. Die Bekanntgabe der Ausbaupläne sollte rechtzeitig erfolgen. Auch soll so vermieden werden, dass z. B. die Immobilieneigentümerinnen und Immobilieneigentümer zuvor bereits eine Wärmepumpe installiert haben und die notwendige Anschlussdichte für einen wirtschaftlichen Ausbau und Betrieb des Fernwärmenetzes verloren geht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2022, OM 2660 Anregung vom 08.11.2024, OA 504 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 393 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 12 am 19.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 12 am 23.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 12 am 15.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 12 am 07.06.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 12 am 05.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 12 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 12 am 08.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 12 am 06.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 12 am 24.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Barrierefreie Ampel für Fußgängerinnen und Fußgänger im Kreuzungsbereich Am Martinszehnten

14.07.2023 · Aktualisiert: 15.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4311 entstanden aus Vorlage: OF 402/12 vom 29.06.2023 Betreff: Barrierefreie Ampel für Fußgängerinnen und Fußgänger im Kreuzungsbereich Am Martinszehnten Der Magistrat wird gebeten, die Lichtsignalanlage für Fußgängerinnen und Fußgänger an allen Übergängen im Kreuzungsbereich der Straße Am Martinszehnten barrierefrei mit akustischen Signalen sowie taktilen Blindenleitsystemen einzurichten. Begründung: Der Bereich der Kreuzung Am Martinszehnten hat viele Übergänge, die trotz des großen Sport- und Freizeitzentrums Kalbach nicht barrierefrei gestaltet sind. Foto: privat Da dort auch viele Sportangebote und -veranstaltungen zur Integration stattfinden, sollte die Lichtsignalanlage die Nutzung barrierefrei ermöglichen. Weiterhin ist dies der Weg von der U-Bahn-Station "Kalbach". Auch befindet sich gegenüber eine Bushaltestelle. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2023, ST 2399 Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5453 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Praktische und sichere Überquerungsmöglichkeit

16.06.2023 · Aktualisiert: 22.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4131 entstanden aus Vorlage: OF 243/15 vom 14.05.2023 Betreff: Praktische und sichere Überquerungsmöglichkeit Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Punkte zu prüfen und bei positivem Ergebnis umzusetzen: - Ist eine Anschlussmöglichkeit eines Fuß- und Radweges an den Grenzweg zwischen Nieder- und Ober-Eschbach vom Im Weidenfeld kommend in Richtung der U-Bahngleise (U 2) und zum etwa 20 Meter entfernten ampelregulierten Übergang an der Kreuzung Anna-Lindh-Allee/Ecke Homburger Landstraße sowie an der L 3003 möglich? - Kann alternativ eine Anschlussmöglichkeit geschaffen werden, welche die Überquerung über die L 3003 von der Einmündung der Abbiegung des Grenzwegs auf die gegenüberliegende, im Frankfurter Stadtgebiet liegende Seite für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sicherer gestaltet? - Ist zudem eine Überquerungsmöglichkeit über den Straßengraben auf der gegenüberliegenden Seite der Abbiegung des Grenzwegs in die L 3003 umsetzbar, sodass Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende problemlos und sicher auf den dahinterliegenden Fuß- und Radweg gelangen können? Begründung: Hinsichtlich der Lage benannter Stelle an der Stadtgrenze zwischen Frankfurt und Bad Homburg wurde eine für genannte Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer akzeptable Regelung bisher nicht berücksichtigt. Und das, obwohl die L 3003 vom Fuß- und Radweg der L 3003 zum Grenzweg sowie umgekehrt häufig und regelmäßig überquert wird. Dieses liegt nahe, da mit der Überquerung häufig ein Zugang zu ausgeschilderten Radwegen auf beiden Seiten sowie auf Bad Homburger Seite zu einem gern genutzten Feld zum Blumenselbstpflücken am Grenzweg gesucht wird. Allerdings ist die Überquerung aktuell unpraktisch und vor allem unsicher gestaltet, da die Mündung des Grenzwegs in ca. 20 Meter Entfernung einer von dort unzugänglichen Überquerungsmöglichkeit liegt. So müssen Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende an dieser Stelle eine Landstraße überqueren, auf welcher immerhin ein Tempolimit von 50 km/h gilt. Dass es an dieser Stelle aufgrund der nahe gelegenen Ampelanlage häufig stockenden Verkehr gibt, macht eine Überquerung zusätzlich unübersichtlich. Außerdem gibt es keine Einmündung in den Fuß- und Radweg der L 3003, so müssen die Menschen als weiteres Hindernis bei laufendem Verkehr einen Straßengraben überwinden, der schon an diversen Stellen ausgetreten ist. Gerade für Kinder und ältere Menschen ist dieser Zustand unzumutbar. Quelle: ViaMichelin.de Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 1989 Stellungnahme des Magistrats vom 15.03.2024, ST 555 Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1803

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ausweisung von Insektenwiesen und -habitaten

28.04.2023 · Aktualisiert: 08.08.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.04.2023, OM 3875 entstanden aus Vorlage: OF 231/15 vom 11.04.2023 Betreff: Ausweisung von Insektenwiesen und -habitaten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Anlegung und Ausweisung von Insektenwiesen und anderen geeigneten -habitaten möglich ist. Folgende Flächen, sofern in öffentlicher Hand, erscheinen denkbar: die Wiesenfläche zwischen Urseler Weg und Tannenweg; Teile der Parkanlage entlang Am Lehenweg; zwischen Urseler Weg und Züricher Straße; zwischen Homburger Landstraße und Berner Straße; die Wiesenstreifen entlang des Eschbachs, des Mühlgrabens und des Taunengrabens; der Pfingstwald; die Seitenstreifen der Homburger Landstraße; Rasenanlagen entlang der Deuil-La-Barre-Straße oder weitere von fachlichen Stellen als infrage kommende ungenutzte Grünflächen. Im Falle einer Eignung wird der Magistrat gebeten, die Anlegung dieser Wiesen sowie ihre Ausweisung durch das Aufstellen entsprechender Schilder in Auftrag zu geben. Begründung: Aufgrund des voranschreitenden Insektensterbens in Deutschland (festgestellt etwa durch die Krefelder Studie), welches die Artenvielfalt nachhaltig reduzieren kann, sind Gegenmaßnahmen dringend erforderlich. Da der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln durch Landwirte zur vielfachen Reduktion von Refugien für Insekten führt, sind nicht bewirtschaftete Flächen notwendig, um die Artenvielfalt zu fördern. Da das Grünflächenamt der Stadt Frankfurt insektenfreundliche Projekte fördert und der Stadtrand aufgrund von mehr unbebauten Flächen besonders geeignet scheint, kann sich die Anlegung von geeigneten Flächen im Stadtteil sinnvoll auswirken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1625

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußgängerampel BenGurionRing, Einmündung Berner Straße

17.03.2023 · Aktualisiert: 11.07.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.03.2023, OM 3704 entstanden aus Vorlage: OF 223/15 vom 16.03.2023 Betreff: Fußgängerampel Ben-Gurion-Ring, Einmündung Berner Straße Vorgang: OM 4930/19 OBR 15; ST 2336/19; ST 875/20 Diese Woche wurde die technische Erneuerung der Fußgängerampel Ben-Gurion-Ring, Einmündung Berner Straße vorgenommen. Dabei wurde zwar die zusätzliche Installation eines akustischen Signals ("Klick") für Blinde und Sehbehinderte vorgesehen, aber wegen fehlender Gelder nicht umgesetzt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die notwendigen Gelder für die Installation des akustischen Signals bereitzustellen und die notwendigen Arbeiten in die Wege zu leiten. Begründung: Auf Anregung des Ortsbeirates 15 sollte mit der bereits 2019 vorgesehen technischen Erneuerung der Fußgängerampel Ben-Gurion-Ring, Einmündung Berner Straße auch die Installation eines akustischen Signals für Blinde und Sehbehinderte einhergehen (siehe OM 4930 und ST 875). Viele Blinde und Sehbehinderte nutzen genau diese Ampel, um die Supermärkte Lidl und Aldi sowie die Firmen IKEA, Sunflower und auch McDonalds zu erreichen oder arbeiten im Gewerbegebiet Nieder-Eschbach. Eine gefahrenfreie Querung der Straße Ben-Gurion-Ring an dieser oder anderer Stelle ist nicht möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.08.2019, OM 4930 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2336 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 875 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1462 Beratung im Ortsbeirat: 15

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Kalbacher Hauptstraße

11.11.2022 · Aktualisiert: 21.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.11.2022, OM 3107 entstanden aus Vorlage: OF 307/12 vom 26.10.2022 Betreff: Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Kalbacher Hauptstraße Der Magistrat wird gebeten, nach der Einmündung der Straße Am Martinszehnten in die Kalbacher Hauptstraße, vor dem Wohnhaus Nr. 125, verkehrsberuhigende Maßnahmen (z. B. Aufpflasterung oder Zebrastreifen mit Mittelinsel) zur Verkehrssicherung für die Fußgänger durchzuführen. Begründung: Nach dem Einbiegen von der Kreuzung Am Martinszehnten in die Kalbacher Hauptstraße ist ab der relativ scharfen und schlecht einsehbaren Kurve Tempo 30 vorgegeben, an diese Vorgabe wird sich jedoch selten gehalten und zu schnell gefahren. Verkehrsberuhigende Maßnahmen an adäquater Stelle würden die Bürger beim Überqueren der Straße vor Unfällen schützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.02.2023, ST 574 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sanierung von Berner Straße und Genfer Straße

07.10.2022 · Aktualisiert: 06.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.10.2022, OM 2851 entstanden aus Vorlage: OF 181/15 vom 21.09.2022 Betreff: Sanierung von Berner Straße und Genfer Straße Der Magistrat wird gebeten, die Planung für die Sanierung der Berner Straße und Genfer Straße dem Ortsbeirat vorzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 277 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrskreisel Ben-Gurion-Ring/Am Martinszehnten

07.10.2022 · Aktualisiert: 27.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.10.2022, OM 2852 entstanden aus Vorlage: OF 182/15 vom 22.09.2022 Betreff: Verkehrskreisel Ben-Gurion-Ring/Am Martinszehnten Der Magistrat wird gebeten, zeitnah einen Sachstandsbericht zum Verkehrskreisel Ben-Gurion-Ring/Am Martinszehnten dem Ortsbeirat 15 vorzulegen. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob Mittel aus dem Programm "Sozialer Zusammenhalt" herangezogen werden können, wenn keine Finanzmittel aus dem allgemeinen Haushalt bereitsehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 276 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1760 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Trinkbrunnen für Kalbach-Riedberg

09.09.2022 · Aktualisiert: 07.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2022, OM 2655 entstanden aus Vorlage: OF 271/12 vom 29.08.2022 Betreff: Trinkbrunnen für Kalbach-Riedberg Vorgang: V 438/22 OBR 12 Der Magistrat wird gebeten, gemäß dem kommenden gesetzlichen Erfordernis für Trinkwasserbrunnen auch im Ortsbezirk Kalbach-Riedberg Trinkwasserbrunnen einzurichten. Sinnvolle Standorte hierfür im Ortsbezirk sind: - Am Rathaus Kalbach; - vor dem Jugendhaus Riedberg; - in der Nähe der Haltestelle "Riedberg"; - im Bonifatiuspark; - hinter dem Familienzentrum Billabong; - im Freizeitpark Kalbach; - am Skaterpark "Am Martinszehnten"; - am Alten Flugplatz Bonames/Kalbach - sowie am bereits mit der Vorlage V 438 zur Prüfung angeregten Standort Riedbergplatz. Begründung: Gerade in den Sommermonaten ist es wichtig, genug zu trinken. Öffentliche Trinkwasserbrunnen unterstützen dies und helfen so, Gesundheitsschäden und sogar Todesfällen bei Hitzewellen vorzubeugen. Die nächste Fassung des Wasserhaushaltsgesetzes verpflichtet die Kommunen zur Einrichtung solcher Brunnen. Deutschlandweit sollen zunächst rund 1.000 neue Brunnen geschaffen werden (siehe https://www.bmuv.de/pressemitteilung/staedte-und-gemeinden-muessen-trinkwasser-i m-oeffentlichen-raum-kostenlos-bereitstellen). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 01.07.2022, V 438 Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2022, ST 2688 Aktenzeichen: 79 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Biogasanlage im Gewerbegebiet „Am Martinszehnten“

09.09.2022 · Aktualisiert: 05.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2022, OM 2660 entstanden aus Vorlage: OF 276/12 vom 23.08.2022 Betreff: Biogasanlage im Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" Das Bundeswirtschaftsministerium fordert angesichts der Energiekrise und des Umstiegs auf erneuerbare Energien einen Ausbau der Biogasproduktion. In Dänemark liegt der Biogasanteil im Erdgasnetz heute bereits bei 25 Prozent. In Hessen stagniert tatsächlich der Ausbau von Biogasanlagen (https://llh.hessen.de/umwelt/biorohstoffnutzung/energetische-nutzung/biogaserze ugung/entwicklung-von-biogasanlagen-in-hessen/). Einschlägige Masterarbeiten u. a. an der TU Darmstadt haben nachgewiesen, dass Gewerbegebiete mit einer Biogasanlage in Verbindung mit installierten PV-Anlagen auf Dachflächen energieautark betrieben werden können. In dem Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" gibt es zwei unbebaute Grundstücke, welche für eine Biogasanlage möglicherweise nutzbar sein könnten. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob die Grundstücke im Hinblick auf den Bebauungsplan Nr. 804 für eine Biogasanlage zur Verfügung stehen, 2. ob die Größe ausreichend ist, um hierfür Investoren und Betreiber zu finden. Begründung: Da Biogasanlagen nicht nur Gas, sondern auch elektrische Energie produzieren können, ist es wünschenswert, wenn auch an dieser Stelle eine dezentrale Stromversorgung für ein Gewerbegebiet mit u. a. zwei Rechenzentren zur Verfügung stehen könnte. Auch gibt es einen Wertstoffhof in unmittelbarer Nähe, der bereits heute Bioabfälle sammelt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.09.2023, OM 4527 Stellungnahme des Magistrats vom 08.12.2023, ST 2430 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2024, ST 582 Anregung vom 08.11.2024, OA 504 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 12 am 27.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 12 am 24.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 12 am 17.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 12 am 05.05.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 12 am 16.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 12 am 14.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 12 am 22.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 12 am 13.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 63-0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Buslinie 29 neben Hilgenfeld auch zur S-Bahn-Station „Frankfurter Berg“

09.09.2022 · Aktualisiert: 26.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 09.09.2022, OA 237 entstanden aus Vorlage: OF 242/12 vom 17.05.2022 Betreff: Buslinie 29 neben Hilgenfeld auch zur S-Bahn-Station "Frankfurter Berg" Vorgang: OM 1735/22 OBR 12; B 97/22; ST 1565/22 Zwischenbescheid des Magistrats vom 03.01.2023 Der Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+ sieht als Planungsansatz ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2021 einen neuen Linienweg der Buslinie 29 über Hohe Brück - Nieder-Eschbach - Berner Straße/Ben-Gurion-Ring - Kalbach - Alt-Bonames - Im Uhrig - Hilgenfeld - Eschersheim Bahnhof - Heddernheim - Nordwestzentrum vor. Die ursprünglich für den Dezember 2021 vorgesehene Veränderung der Linienführungen der Buslinien 28 und 29 wurde zeitlich auf frühestens Dezember 2023 geschoben. Aufgrund der Stellungnahme vom 04.07.2022, ST 1565, wurde die Einrichtung einer dauerhaften Endhaltestelle oder Wendeschleife abgelehnt. Mit der Anregung vom 18.02.2022, OM 1735, wurde jedoch nur eine Verlängerung bis zum Frankfurter Berg beantragt. Daher ist es jetzt erst recht notwendig, über die Buslinien 29 oder 24 eine Verbindung von Kalbach zur S-Bahn-Station "Frankfurter Berg" einzurichten. Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen: Der Magistrat wird gebeten, gemäß Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+ eine weitere Haltestelle zwischen Hilgenfeld und "Eschersheim Bahnhof" am Frankfurter Berg unter Bezugnahme auf den Bericht B 97 einzurichten. Begründung: Da im Zuge des vierspurigen Gleisausbaus der S-Bahn Richtung Friedberg eine neue Bushaltestelle errichtet wurde, die von beiden Richtungen gut erreichbar ist, kann dort mit einem kleinen Schwenk vom Hilgenfeld zum Eschersheimer Bahnhof ohne große zeitliche Verzögerungen ein attraktiver Anschluss auch für Kalbach an den ÖPNV Richtung Hauptbahnhof und u. a. Friedberg erreicht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1735 Bericht des Magistrats vom 04.03.2022, B 97 Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1565 Bericht des Magistrats vom 26.05.2023, B 221 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 14.09.2022 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 10.10.2022, TO I, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 237 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); FRAKTION (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Prüfung und Berichterstattung) 14. Sitzung des OBR 10 am 11.10.2022, TO II, TOP 28 Beschluss: Der Vorlage OA 237 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 237 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen FRAKTION (= Fristverlängerung um 48 Monate) Beschlussausfertigung(en): § 2303, 11. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 10.10.2022 § 2927, 15. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 13.02.2023 Aktenzeichen: 92-10

OF (Antrag Ortsbeirat)

Nieder-Eschbach: Begrünung Gewerbegebiet Berner Straße und Genfer Straße

18.08.2022 · Aktualisiert: 27.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.08.2022, OF 161/15 Betreff: Nieder-Eschbach: Begrünung Gewerbegebiet Berner Straße und Genfer Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob in den Straßen Berner Straße und Genfer Straße eine Begrünung des öffentlichen Raums möglich ist und ggf. eingeplant und umgesetzt werden kann. Begründung: Das Gewerbegebiet um die Berner Straße und Genfer Straße ist nahezu vollständig versiegelt. Die Flächen sind überwiegend nicht begrünt. Durch die versiegelten Flächen (insbesondere durch Beton und Asphalt) entsteht gerade im Sommer eine die allgemeine Tagestemperatur übersteigende Wärme, die der Wind aus südlicher/südwestlicher Richtung (die im Sommer vorherrschende Windrichtung) in das Wohngebiet um den Ben-Gurion-Ring und die Homburger Landstraße herum und in den alten Ortskern nach Nieder-Eschbach trägt. Eine Begrünung des öffentlichen Raums würde dazu beitragen, die Wärmeabstrahlung des Gewerbegebietes zu verringern. Die Finanzierung mag mit Hilfe der aktuell aufgestockten Fördergelder für kommunale Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekte um weitere 5,4 Millionen Euro (laut Pressemitteilung des Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 18.08.2022) gestemmt werden. Besonders bei der Berner Straße ist eine Grünplanung im Rahmen der vorgesehenen Grundsanierung zeitnah und kostengünstig umzusetzen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 15 am 16.09.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 161/15 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 2 SPD, 1 BFF und FDP gegen GRÜNE (= Annahme); 2 SPD und 1 BFF (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Gewerbeflächenentwicklungsprogramm: Herausnahme Prüfauftrag zur Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes Züricher Straße in Nieder-Eschbach

29.04.2022 · Aktualisiert: 25.08.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 29.04.2022, OA 185 entstanden aus Vorlage: OF 134/15 vom 06.04.2022 Betreff: Gewerbeflächenentwicklungsprogramm: Herausnahme Prüfauftrag zur Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes Züricher Straße in Nieder-Eschbach Vorgang: M 151/20; OA 619/20 OBR 15; Beschl. der Stv.-V., § 7283/21; OA 163/22 OBR 15; ST 830/22 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2021, § 7283, zur Vorlage M 151, Gewerbeflächenentwicklungsprogramm, wird insofern abgeändert, dass die auf Seite 13 stehende Passage "Neue Gewerbegebiete" mit dem Prüfauftrag eines neuen Gewerbegebietsstandortes "Züricher Straße" im Bereich des Rahmenplans Nieder-Eschbach ersatzlos gestrichen wird. Begründung: In der Anregung des Ortsbeirats vom 23.10.2020, OA 619, wurde dies bereits beantragt. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung ist ein halbes Jahr später erfolgt. Wenn jetzt anderthalb Jahre später der Magistrat in seiner Stellungnahme vom 25.03.2022, ST 830, darauf verweist, dass der Magistrat als Exekutive an die Beschlusslage der Stadtverordnetenversammlung gebunden sei und eine Rücknahme oder Änderung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2021, § 7283, nicht erfolgt sei, mutet dies merkwürdig an. Denn hätte man sich nicht anderthalb Jahre Zeit gelassen mit der Beantwortung, dann wäre der Beschluss noch nicht in der Welt gewesen. Es war genug Zeit, sich mit den Argumenten des Ortsbeirats auseinanderzusetzen, was offenbar nicht gewünscht war. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 151 Anregung vom 23.10.2020, OA 619 Anregung vom 18.03.2022, OA 163 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 830 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 04.05.2022 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 31.05.2022, TO I, TOP 94 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 185 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 9. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 05.07.2022, TO I, TOP 30 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 185 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.07.2022, TO II, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage OA 185 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2020, 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.07.2022 Aktenzeichen: 61 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Hundeübungsplatz in Kalbach

11.04.2022 · Aktualisiert: 17.05.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.04.2022, OF 231/12 Betreff: Hundeübungsplatz in Kalbach Im Zuge von Corona ist ein deutlicher Anstieg von Hundehaltung in Frankfurt am Main sowie dem Ortsbezirk Kalbach-Riedberg festzustellen. Dadurch ist auch ein gestiegener Bedarf an Ausbildung von Hunden notwendig geworden. Im Zuge des geplanten Baus eines Mehrfamilienhauses wurde eine Wiesenfläche "Am Weißkirchner Berg", die von einem Hundeverein zur Ausbildung genutzt wurde, der Wohnbebauung zugeführt (ST 906 vom 26.04.2021). Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, 1.ob auf der Sport- und Freizeiterweiterungsfläche hinter dem Sport- und Freizeitzentrum Kalbach "Am Martinszehnten" eine Hundeausbildungs- und Trainingsfläche vorstellbar ist, 2. ob diese der Genehmigung bedarf und 3. an wen sich interessierte Bürger*innen wenden müssen, um an dieser Stelle einen Hundeübungsplatz errichten zu können. Begründung: Eine gute Ausbildung von Hunden fördert nicht nur das Zusammenleben von Mensch und Tier, sondern dient auch der Allgemeinheit. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 12 am 06.05.2022, TO I, TOP 29 Beschluss: Auskunftsersuchen V 402 2022 Die Vorlage OF 231/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass 1. in der Einleitung die Worte "einem Hundeverein" durch die Worte "einer Hundeschule" ersetzt werden; 2. die Ziffer 1. des Tenors wie folgt lautet: "1. ob neben der bereits in Aussicht gestellten Erweiterungsfläche für Tennisplätze, Stellungnahme ST 775 vom 25.03.2022, auf der Sport- und Freizeiterweiterungsfläche hinter dem Sport- und Freizeitzentrum Kalbach ‚Am Martinszehnten' auch eine Hundeausbildungs- und Trainingsfläche vorstellbar ist;" Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Rücknahme und Einstellung der Planung und Vorprüfung eines weiteren Gewerbegebietes an der Züricher Straße

18.03.2022 · Aktualisiert: 25.08.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 18.03.2022, OA 163 entstanden aus Vorlage: OF 122/15 vom 03.03.2022 Betreff: Rücknahme und Einstellung der Planung und Vorprüfung eines weiteren Gewerbegebietes an der Züricher Straße Vorgang: M 151/20; M 154/20; NR 1368/21 CDU/SPD/GRÜNE; Beschl. d. Stv.-V., 7283/21; OA 15/21 OBR 15 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zu der Vorlage NR 1368 (§ 7283 vom 04.03.2021) wird aufgehoben. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, die Passagen, die sich mit dem Standort "Züricher Straße" befassen, in der Vorlage M 151 (Überschrift "Neue Gewerbegebiete") entsprechend zu ändern, die Punkte I, II, III und V der Vorlage M 154 (Umsetzung des GrünGürtel-Parks Nieder-Eschbach) umgehend zu realisieren sowie die Punkte IV und VI der Vorlage (Prüfen eines Gewerbegebietes) ersatzlos zu streichen. 3. Etwaige bereits begonnene Prüfungen und Planungen in Bezug auf ein Gewerbegebiet sind einzustellen. Begründung: Die Frankfurter Rundschau und die Frankfurter Neue Presse berichteten anlässlich der 5. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 08.02.2022 in ihren Ausgaben vom 09.03.2022 bzw. 10.03.2022 jeweils darüber, dass die Koalition die Planungen für ein Gewerbegebiet in der Nähe des Bad Homburger Kreuzes aufgebe. Unter der Annahme, dass die Berichterstattung auch den tatsächlichen Willen der Koalition wiedergibt, bleibt die Aufhebung des Beschlusses zu der Vorlage NR 1368 vom 04.03.2021, § 7283, sowie die Streichung der Passagen in den Vorlagen M 151 und M 154, die sich mit der Prüfung und Planung eines Gewerbegebietes am Standort "Züricher Straße" befassen, zu beschließen, um der Aufgabe etwaiger Planungen auch sichtbar für alle Ausdruck zu verleihen. Der Ortsbeirat hatte mit der interfraktionellen Anregung vom 07.05.2021, OA 15, bereits beschlossen, dass die Stadtverordnetenversammlung die Rücknahme der Vorprüfungsplanung für ein Gewerbegebiet am Standort "Züricher Straße" beschließen möge. Die Stadtverordnetenversammlung hat in der Sitzung vom 11.11.2021 hierzu beschlossen, die Vorlage OA 15 werde im vereinfachten Verfahren erledigt. Damit sind die Prüfungs- und Planungsaufträge in den Vorlagen M 151 und M 154 jedoch noch nicht erledigt und noch wirksam, während sich die Aufforderung des Ortsbeirates 15 indessen erledigt hat, sodass der Antrag zu wiederholen ist, um eine Rücknahme der Prüfungen und Planungen hinsichtlich eines Gewerbegebietes am Standort "Züricher Straße" zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 151 Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 154 Antrag vom 14.01.2021, NR 1368 Anregung vom 07.05.2021, OA 15 Anregung vom 29.04.2022, OA 185 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 23.03.2022 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 26.04.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Entscheidung über die Vorlage OA 163 wird auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION 7. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 28.04.2022, TO I, TOP 34 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz die Beratung der Vorlage OA 163 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 7. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 03.05.2022, TO I, TOP 39 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage OA 163 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 10. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.05.2022, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage OA 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.05.2022, TO II, TOP 59 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 11. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.06.2022, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 163 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 09.06.2022, TO II, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage OA 163 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1709, 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.05.2022 § 1874, 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 09.06.2022 Aktenzeichen: 61 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Baubeginn des Verkehrskreisels an der Homburger Landstraße, Berner Straße und HeinrichBerbalkStraße

18.03.2022 · Aktualisiert: 28.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2022, OM 1844 entstanden aus Vorlage: OF 124/15 vom 03.03.2022 Betreff: Baubeginn des Verkehrskreisels an der Homburger Landstraße, Berner Straße und Heinrich-Berbalk-Straße Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat 15 über die Bauarbeiten am geplanten Verkehrskreisel an der Homburger Landstraße, Berner Straße und Heinrich-Berbalk-Straße zu informieren und nachfolgende Fragen zu beantworten: 1. Wann wird der Baubeginn sein? 2. Werden die direkten Anwohner zeitnah vorab informiert? 3. Werden Ausfahrten und Einfahrten von Privatgrundstücken frei gehalten? 4. Mit welcher zeitlichen Planung rechnet der Magistrat für die Bauphase nach Start? Da es sich bei der Homburger Landstraße und Berner Straße um intensiv genutzte Pendlerstraßen handelt, wären frühzeitige Informationen an den Ortsbeirat 15 dringend zu empfehlen. Begründung: Anwohner in Nieder-Eschbach sind schon oft von baulichen Veränderungen der Straßen überrascht worden und konnten nicht mehr auf ihre privaten Stellplätze einfahren. Auch die Grundstückseingänge waren teilweise schwer erreichbar. Der Ortsbeirat 15 bezieht sich auf den Bebauungsplan Nr. 516 aus dem Jahr 2016. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2022, ST 1496 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 106 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1642 Antrag vom 21.05.2024, OF 311/15 Anregung an den Magistrat vom 07.06.2024, OM 5595 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 15 am 20.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 15 am 17.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 15 am 16.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 15 am 14.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Flüchtlingsunterkunft im Ortsbezirk Kalbach-Riedberg

18.03.2022 · Aktualisiert: 08.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2022, OM 1854 entstanden aus Vorlage: OF 203/12 vom 06.03.2022 Betreff: Flüchtlingsunterkunft im Ortsbezirk Kalbach-Riedberg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob wieder Gebäude am Alten Flugplatz Bonames/Kalbach, an der Talstraße 107 oder dem provisorischen Standort der Judith-Kerr-Schule in der Hans-Leistikow-Straße errichtet werden können, um dort Flüchtlinge aus der Ukraine temporär unterzubringen. Begründung: Russland hat einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine begonnen, der nicht nur die ukrainische Bevölkerung in Angst und Schrecken versetzt. Tatsache ist, bei uns in Europa herrscht Krieg. Es sind bereits 1,5 Million Menschen, überwiegend Frauen und Kinder, auf der Flucht, und die Zahl der Kriegsflüchtlinge steigt weiter. Die Vorbereitungen für die Ankunft möglicher Schutzsuchender aus der Ukraine in Frankfurt läuft auf Hochtouren. Am Freitag, 4. März, richtete das DRK provisorische Unterkünfte für Geflüchtete im Sport- und Freizeitzentrum Am Martinszehnten ein. Die ersten Geflüchteten sind bereits eingetroffen. Zeigen wir den flüchtenden Menschen ein freundliches Gesicht und unterstützen wir sie in ihrer Not. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1514 Auskunftsersuchen vom 14.10.2022, V 517 Aktenzeichen: 51

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verlängerung der Buslinie 24

18.02.2022 · Aktualisiert: 15.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1735 entstanden aus Vorlage: OF 169/12 vom 28.01.2022 Betreff: Verlängerung der Buslinie 24 Vorgang: M 163/20 Nach Vorstellung der neuen Nahverkehrsplanung der Stadt Frankfurt am Main 2025+ auf der Grundlage der Vorlage vom 23.10.2020, M 163, mit der Änderung einer veränderten Linienführung der Buslinie 29 zum Hilgenfeld am 02.12.2020 ist festzustellen, dass im Hinblick auf die dort fehlende Bebauung die Buslinie 29 unverändert verkehrt. Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit traffiQ zu prüfen und zu berichten, ob die Buslinie 24, die von der U-Bahn-Station "Kalbach" das Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" bedient, bis zur S-Bahn-Haltestelle "Frankfurter Berg" verlängert werden kann. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, dass die Buslinie 29 auch nach dem Linientausch die S-Bahn-Station "Frankfurter Berg" als Zwischenhalt bedient. Begründung: Aktuell besteht keine Verbindung von Kalbach bzw. dem Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" zur S-Bahn. Einzig mit längerem Fußweg ist von Kalbach kommend ein Umstieg in die Buslinie 27 zur S-Bahn möglich. Da die Buslinie 24 an der U-Bahn-Station endet, könnte dort ein Umstieg sowohl aus Kalbach oder in einigen Bereichen von Bonames/Nieder-Eschbach (Ben-Gurion-Ring) über die Buslinie 29 zur S-Bahn-Station "Frankfurter Berg" die Nutzung des ÖPNV attraktiver machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1565 Anregung vom 09.09.2022, OA 237 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 12 am 01.07.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sichere Straßenquerung der Berner Straße an ihrer Einmündung in den Ben-Gurion-Ring

11.02.2022 · Aktualisiert: 07.07.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2022, OM 1613 entstanden aus Vorlage: OF 111/15 vom 28.01.2022 Betreff: Sichere Straßenquerung der Berner Straße an ihrer Einmündung in den Ben-Gurion-Ring Vorgang: OM 5307/19 OBR 15; ST 1880/20 Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Berner Straße an ihrer Einmündung in den Ben-Gurion-Ring für eine sichere Fußgängerquerung an der abgesenkten Bordsteinkante in der Höhe Berner Straße 119 (Chinarestaurant) zu sorgen. Begründung: An genannter Einmündung sind Fußgänger stetig "auf der Flucht". Der abgesenkte Bürgersteig wird kaum als solcher erkannt, da er trotz des generellen Halteverbots zu 99 Prozent zugeparkt ist. Die Stelle wird u. a. von in der Nähe wohnenden älteren Menschen der gegenüber befindlichen Seniorenwohnanlage benutzt. Bewohner mit und ohne Behinderungen (Rollstühle, Rollatoren, Kinderwagen) benutzen diesen Übergang, um zu Restaurantbetrieben mit Mittagstisch und zu einem Gartenmarkt zu gelangen. Sie müssen oft gefährliche Umwege über die Fahrbahn in Kauf nehmen, bis sie eine Lücke zwischen den Falschparkern zum Gehweg nutzen können. Als Zufahrt zum Industriegebiet ist diese Einmündung stark von Lastkraftwagen und Linienbussen frequentiert und zudem unübersichtlich. In der Stellungnahme vom 19.10.2020, ST 1880, wird auf eine notwendige Verkehrszählung verwiesen, die sich aber durch die Pandemie verzögern könne (bis heute). Der Ortsbeirat ist der Meinung, dass eine solche überflüssig ist, da die Anzahl gefährdeter Fußgänger keine Rolle spielen darf. Hier wird das absolute Halteverbot stetig missachtet und von der Verkehrsüberwachung anscheinend nicht geahndet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.10.2019, OM 5307 Stellungnahme des Magistrats vom 19.10.2020, ST 1880 Stellungnahme des Magistrats vom 30.05.2022, ST 1279 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Anbringung von Parkflächenmarkierungen auf der Homburger Landstraße rechtsseitig, von der Anna-Lindh-Allee kommend Richtung Nieder-Eschbach, zwischen der Verkehrsinsel und dem Urseler Weg

14.01.2022 · Aktualisiert: 03.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2022, OM 1379 entstanden aus Vorlage: OF 98/15 vom 28.12.2021 Betreff: Anbringung von Parkflächenmarkierungen auf der Homburger Landstraße rechtsseitig, von der Anna-Lindh-Allee kommend Richtung Nieder-Eschbach, zwischen der Verkehrsinsel und dem Urseler Weg Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Homburger Landstraße rechtsseitig, von der Anna-Lindh-Allee kommend Richtung Nieder-Eschbach, zwischen der zweiten Verkehrsinsel nach dem Ortsschild und dem Urseler Weg Parkflächenmarkierungen anzubringen. Begründung: Die Anbringung von Parkflächenmarkierungen ist dringend erforderlich, da einige Verkehrsteilnehmer so nah an der Verkehrsinsel parken, dass ein Durchkommen für größere Fahrzeuge, wie beispielsweise Traktoren, nicht mehr möglich ist. Außerdem ist die Strecke zwischen der Verkehrsinsel und dem Urseler Weg relativ lang. Es kommt immer wieder zu gefährlichen Situationen, wenn Fahrzeuge, die von der Anna-Lindh-Allee kommen, sich vorfahrtswidrig an den entgegenkommenden Fahrzeugen vorbeiquetschen, während die bevorrechtigten Fahrzeuge auf den Grünstreifen ausweichen müssen. Zu diesem "Vorbeiquetschen" kommt es auch deshalb, weil die Strecke der parkenden Fahrzeuge lang ist und man in Stoßzeiten lange Wartezeiten in Kauf nehmen muss. Ein geordnetes Parksystem könnte Abhilfe schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 1020 Aktenzeichen: 66 3

OF (Antrag Ortsbeirat)

Parkplatzsituation am Martinszehnten

15.11.2021 · Aktualisiert: 01.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2021, OF 123/12 Betreff: Parkplatzsituation am Martinszehnten Die Ortsvorsteherin wird gebeten, zu den Möglichkeiten und Grenzen der Bereitstellung von LKW-Stellplätzen im Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" durch einen Brief Erkundigungen beim Straßenverkehrsamt einzuholen und dem Ortsbeirat zur Verfügung zu stellen: An das Straßenverkehrsamt der Stadt Frankfurt am Main Sehr geehrte Dame oder Herr, der Ortsbeirat hört immer wieder, dass es im Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" zu wenig verfügbare Parkplätze für LKWs gäbe. Wir beobachten dort zahlreiche kleinere Lieferwagen, Verkaufsanhänger und Wohnmobile, die dort möglicherweise auch über längere Zeit abgestellt sind. Können Sie uns bitte schildern, welche Regelungen hinsichtlich eines längeren Abstellens von gewerblichen Fahrzeugen und Wohnmobilen bzw. Wohnanhängern auf öffentlichen Parkplätzen gelten? Des Weiteren würden wir uns freuen, wenn Sie uns darüber hinaus praktische Erfahrungen mitteilen könnten, auf welchem Wege es sinnvoll und praktikabel ist, öffentliche Parkplätze für ihre bestimmungsgemäße Nutzung freizumachen (z. B. geeignete Meldewege nach Bedarf oder besser turnusmäßige Überprüfungen, Erfolgsaussichten solche Bemühungen usw.). Mit freundlichen Grüßen ... Begründung: Den ohnehin schon stark belasteten Fernfahrern soll ihre Arbeit nicht noch durch lange Parkplatzsuche erschwert werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 12 am 26.11.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 123/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Jahresbericht Masterplan Industrie Bericht des Magistrats vom 01.10.2021, B 352

29.10.2021 · Aktualisiert: 21.12.2021

S A C H S T A N D : Anregung vom 29.10.2021, OA 91 entstanden aus Vorlage: OF 79/15 vom 28.10.2021 Betreff: Jahresbericht Masterplan Industrie Bericht des Magistrats vom 01.10.2021, B 352 Vorgang: OA 594/20 OBR 15; OA 596/20 OBR 15; OA 619/20 OBR 15; OA 15/21 OBR 15 1. Der Ortsbeirat nimmt die Vorlage B 352 unter Hinweis auf OA 91 zur Kenntnis. 2. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage B 352 wird mit der Maßgabe zur Kenntnis genommen, dass sämtliche Planungen, die das angedachte Gewerbegebiet auf Nieder-Eschbacher Gemarkung in dem Bereich Züricher Straße/Anna-Lindh-Allee betreffen, umgehend eingestellt werden. Begründung: Nicht nur der Ortsbeirat, sondern auch die Mehrzahl der Nieder-Eschbacher Bevölkerung hält ein Gewerbegebiet an dieser Stelle nicht für angebracht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 01.10.2021, B 352 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 21.08.2020, OA 594 Anregung vom 21.08.2020, OA 596 Anregung vom 23.10.2020, OA 619 Anregung vom 07.05.2021, OA 15 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 03.11.2021 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 23.11.2021, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 352 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 91 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme); AfD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (B 352 = Kenntnis, OA 91 = Annahme) 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 09.12.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage B 352 dient zur Kenntnis. 2. a) Die Vorlage OA 91 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Tschierschke, Loizides, Paulsen, Ritter, Schwichtenberg, Nguyen und Pauli dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen LINKE., BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme); AfD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 984, 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 09.12.2021 Aktenzeichen: 20 21

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aktueller Verfahrensstand Verkehrskreiselplanung - Erhalt des Bolzplatzes an der HeinrichBerbalkStraße

29.10.2021 · Aktualisiert: 08.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 925 entstanden aus Vorlage: OF 68/15 vom 29.09.2021 Betreff: Aktueller Verfahrensstand Verkehrskreiselplanung - Erhalt des Bolzplatzes an der Heinrich-Berbalk-Straße Vorgang: OM 6742/20 OBR 15; ST 1264/21 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der an der Heinrich-Berbalk-Straße liegende und vielfach genutzte Bolzplatz erhalten bleibt oder der dortigen Verkehrskreiselplanung Homburger Landstraße/Berner Straße/neue Ortsrandstraße aus den Bebauungsplänen Nr. 516/Nr. 923 zum Opfer fällt. Sollte dies der Fall sein, wird um Mitteilung gebeten, welcher Alternativstandort in diesem Bereich für den Bolzplatz inf rage kommt. Begründung: Der Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2021, ST 1264, ist zu entnehmen: "Im Vortrag des Magistrats zum Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße (M 211 vom 12.11.2018/§ 3491 vom 13.12.2018) wurde bereits dargelegt, dass hier ergänzend zum Baurecht für die geplanten Schulstandorte u. a. auch das Baurecht für die Erschließungsstraße geschaffen werden soll. Daher wird die für einen Kreisverkehrsplatz erforderliche Fläche weiterhin Bestandteil des Bebauungsplanes Nr. 923 sein." Aufgrund dieses Vorhabens besteht die Befürchtung, dass der dort liegende Bolzplatz nicht erhalten bleiben soll. Da es jedoch jetzt schon an Sport- und Freizeitflächen für Kinder und Jugendliche fehlt, wäre dies ein inakzeptabler Zustand. Sollte es also zutreffen, dass dieser Bolzplatz entfernt wird, ist innerhalb des Bereichs vorgenannter Bebauungspläne Ersatz zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.10.2020, OM 6742 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2021, ST 1264 Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 355 Aktenzeichen: 61 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verlängerung der Grünphase der Fußgängerampel in der Berner Straße/Ecke Homburger Landstraße

29.10.2021 · Aktualisiert: 07.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 928 entstanden aus Vorlage: OF 72/15 vom 02.10.2021 Betreff: Verlängerung der Grünphase der Fußgängerampel in der Berner Straße/Ecke Homburger Landstraße Der Magistrat wird gebeten, die Grünphase der Fußgängerampel an der Berner Straße/Ecke Homburger Landstraße für Fußgänger zu verlängern. Sechs bis acht Sekunden zusätzlich werden hier für angemessen gehalten, sodass der Auto-, Bus- und Fahrradverkehr nicht nennenswert eingeschränkt wird . Begründung: Für gehbehinderte Menschen, Rollstuhlfahrer und sogar für Kinder ist die aktuelle knappe Zeitschaltung eine Herausforderung, um sicher auf die andere Straßenseite zu kommen. Die Sicherheit sollte hier Vorrang haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 480 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Abwärme aus Rechenzentren nutzen

29.10.2021 · Aktualisiert: 21.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 974 entstanden aus Vorlage: OF 106/12 vom 10.10.2021 Betreff: Abwärme aus Rechenzentren nutzen Im Zuge einer digitalisierten Welt und der damit verbundenen Nutzung des Internets bedarf es auch einem immer größeren Bedarf an Rechenzentren, die sich aufgrund der Nähe zu einem der weltweit größten Internetknotenpunkte "DE-CIX" in Frankfurt niederlassen. Die Coronapandemie hat gezeigt, welche Chancen durch die Digitalisierung entstehen können und aufgezeigt, an welchen Stellen eklatanter Nachholbedarf besteht. Die Digitalisierung muss jedoch im Einklang mit dem weltweiten Klima stehen und darf die Ziele der Klimaneutralität nicht einschränken. Die Nutzung von Abwärme aus Rechenzentren bietet großes Potenzial zur Verbindung von Digitalisierung und Klimaneutralität, wie ein aktuelles Projekt aus dem Frankfurter Gallus zeigt, bei dem 1.300 neue Wohnungen mit Abwärme aus einem Rechenzentrum versorgt werden sollen. Die Mainova AG kündigte überdies an, dass in den kommenden Jahren Rechenzentren an das Fernwärmenetz angeschlossen werden sollen (hessenschau.de berichtete). Dieses Potenzial kann auch für den Ortsbezirk 12 mit seinen Rechenzentren genutzt werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, mit der Mainova AG und den privaten Betreibern der Rechenzentren Möglichkeiten zur Nutzung der Abwärme als Nah- und Fernwärme zu erarbeiten, die zur Versorgung des Gewerbegebietes "Am Martinszehnten" dienen oder in das vorhandene Fernwärmenetz "Riedberg" eingespeist werden können. Begründung: Im Jahr 2017 benötigten die Rechenzentren in Deutschland 13,2 Milliarden Kilowattstunden Strom (Tendenz steigend), welcher in Rechenzentren in Wärme umgewandelt wird und fast ausschließlich ungenutzt bleibt. Klimapolitisch ist die weitere Nutzung der Wärme sinnvoll und erstrebenswert. Weiterhin unterstützt es die Stadt Frankfurt auf dem Weg zur Smart City, wie aus der gesamtstädtischen Digitalisierungsstrategie aus dem Jahr 2021 (S. 64) hervorgeht. Finanziert werden könnte ein solches Projekt über die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (Wärmenetzsysteme 4.0), die neben einer Machbarkeitsstudie Projekte mit bis zu 15 Millionen Euro fördert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2022, ST 428 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 91 50

OF (Antrag Ortsbeirat)

Infrastruktur für Leichtathletik im Ortsbezirk 8

16.10.2021 · Aktualisiert: 03.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2021, OF 54/8 Betreff: Infrastruktur für Leichtathletik im Ortsbezirk 8 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Infrastruktur für Leichtathletik im Ortsbezirk 8 durch wohnortnahe Angebote verbessert werden kann. Dabei ist insbesondere darzustellen, welche Flächen in Heddernheim und in der Nordweststadt für Leichtathletik (Schul- und Vereinssport) aktuell zur Verfügung stehen und ob der Magistrat plant, die Sportflächen der früheren Bezirkssportanlage an den Ernst-Reuter-Schulen, heute Areal der Europäischen Schule (ESF), im Falle eines Umzugs der ESF an einen anderen Standort wieder für Vereinssport zur Verfügung zu stellen. Begründung: Im ganzen Ortsbezirk fehlen Freiflächen für Vereinssport und insbesondere Leichtathletik. Der Sportplatz vom SV 07 in Heddernheim und die Fußballplätze des SV Niederursel sind die einzigen größeren Sportflächen, aber auch dort fehlen Laufbahnen für Leichtathleten. Die überlaufene Sportanlage am Riedberg kann dieses Manko nicht kompensieren. Breitensportvereine im Ortsbezirk wie die TSG Nordwest sind auf die sanierungsbedürftige Leichtathletikhalle Am Martinszehnten in Kalbach oder auf die Sportplätze bei Blau-Gelb in Ginnheim angewiesen, um Leichtathletikangebote machen zu können. Eine Konzentration von Leichtathletikflächen auf der Sportanlage Hahnstraße in Niederrad am anderen Ende der Stadt hilft den den hiesigen Vereinen wenig. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 8 am 04.11.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 214 2021 Die Vorlage OF 54/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Abgemeldete Fahrzeuge von öffentlichen Parkplätzen entfernen

03.09.2021 · Aktualisiert: 17.01.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.09.2021, OM 610 entstanden aus Vorlage: OF 61/15 vom 18.08.2021 Betreff: Abgemeldete Fahrzeuge von öffentlichen Parkplätzen entfernen Der Magistrat wird gebeten, den öffentlichen Parkraum im Bereich der Wohnsiedlung Ben-Gurion- Ring und im Bereich des Gewerbegebiets (Berner Straße/Genfer Straße) regelmäßig auf abgemeldete Fahrzeuge hin zu überprüfen und die Fahrzeuge nach Ablauf der entsprechenden Frist zu entfernen. Begründung: Bewohner und Bewohnerinnen aus der Siedlung Ben-Gurion-Ring und Gewerbetreibende beschweren sich zunehmend darüber, dass immer mehr abgemeldete Fahrzeuge in den oben genannten Bereichen abgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.12.2021, ST 2246 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Zukunft der Leichtathletikhalle Am Martinszehnten

21.08.2021 · Aktualisiert: 16.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.08.2021, OF 91/12 Betreff: Zukunft der Leichtathletikhalle Am Martinszehnten In der Ortsbeiratssitzung am 10. Mai 2019 hat der damalige Sportdezernent Markus Frank zur Sanierung der Leichtathletikhalle Kalbach erklärt, dass die diesbezüglichen Planungen dem Ortsbeirat vorgelegt werden. Dies ist bis heute nicht erfolgt. Nun erfahren die Öffentlichkeit, die Vereine sowie die Mitglieder des Ortsbeirates dank eines ausführlichen Presseartikels der Frankfurter Rundschau vom 24.07.2021, dass die Leichtathletikhalle abgerissen werden soll. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten 1. warum die angekündigte Sanierung nicht mehr erfolgen soll, 2. mitzuteilen, welche Planungen mit welchem zeitlichen Horizont für die Leichtathletikhalle "Am Martinszehnten" vorliegen, 3. welche Ausweichmöglichkeiten bei Abriss zur Verfügung stehen, 4. wo - das Gebiet "Am Martinszehnten" hat neben dem Sport- und Freizeitzentrum angrenzend weitere freie Flächen verfügbar und 5. wann ein Ersatz für diese Leichtathletikhalle mit den vorhandenen Funktionen (Laufbahnen: Rundlaufbahn 200 m (4 Bahnen), Sprintgerade 60 m / 100 m / 130 m, Sprunganlagen: Weitsprunganlage (2 Anlagen) Dreisprunganlage, Hochsprunganlagen: Hochspr unganlage (2 Anlagen) Stabhochsprunganlage: (2 Anlagen), Wurfanlagen: Kugelstoßen Diskuswurf und Speerwurf) vorhanden sein wird, 6. welches Einfluss der Abriss auf die Trainingsmöglichkeiten der Sportlerinnen und Sportler, der Schulen, der Vereine, auf den Bundes- und Landesstützpunkt Leichtathletik haben werden, 7. wie die Finanzierung gesichert ist und 8. wann mit der Inbetriebnahme einer neuen Halle zu rechnen ist. Begründung: Der Frankfurter Norden leidet seit geraumer Zeit unter dem Mangel von Sportflächen. Seit nunmehr fast 12 Jahren wird die 2. Sportanlage östlich der Altenhöferallee geplant und ein Spatenstich ist nicht in Sicht. In dieser Zeit ist die Einwohnerzahl Frankfurts von 664.000 (2009) auf fast 750.000 (aktuell) gestiegen ohne dass ein zeitgleicher Ausbau von Sportstätten um 1/6 erfolgt ist. Die Planungen von Multifunktionshallen etc. sind - wie an dem oben genannten Beispiel erkennbar - ohne Bauaktivitäten geblieben. Daher ist es gerade im Leichtathletikbereich wichtig, dass eine 400 m Bahn endlich gebaut wird. Auch unterstützt der Ortsbeirat 12 eine adäquate Sportstätte, die internationale Standards erfüllt. Vor dem Hintergrund eigener Erfahrungen muss erst an einem neuen Standort eine Halle stehen, die dann den Sportlerinnen und Sportlern zur Verfügung steht. Das räumliche Argument kann hierbei keine Rolle spielen, da Sportlerinnen und Sportler über das ganze Stadtgebiet verteilt wohnen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 12 am 10.09.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Auskunftsersuchen V 154 2021 Die Vorlage OF 91/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Nieder-Eschbach: Änderung der Klassifizierung der Homburger Landstraße von einer Landesstraße zu einer Gemeindestraße Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 28

07.05.2021 · Aktualisiert: 25.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 07.05.2021, OA 13 entstanden aus Vorlage: OF 7/15 vom 21.04.2021 Betreff: Nieder-Eschbach: Änderung der Klassifizierung der Homburger Landstraße von einer Landesstraße zu einer Gemeindestraße Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 28 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird aufgefordert, auf das Land Hessen zuzugehen und eine Änderung der Klassifizierung der Homburger Landstraße von einer Landes straße zu einer Gemeindestraße zu bewirken. 2. Weiter wird der Magistrat aufgefordert, nach der unter Punkt 1. vorgenommenen Änderung die Tempo-30-Zone von Nieder-Eschbach um den Straßenabschnitt Homburger Landstraße zwischen Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und Einmündung Urseler Weg zu erweitern. Begründung: Die Vorlage NR 1278/20 wurde dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Der Magistrat hat mit Bericht vom 22.01.2021, B 28, sinngemäß Folgendes erläutert: Es sei bei einer Abstufung von einer Landesstraße zu einer Gemeindestraße notwendig, das Gesamtnetz zu betrachten. Der Bereich zwischen dem Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und der Einmündung Urseler Weg sei eine klassifizierte Straße (gemeint ist damit eine Landesstraße). Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone sei auf klassifizierten Straßen nicht möglich. Daran würde auch die Abstufung zur Kreisstraße nichts ändern. Erst eine Abstufung zur Gemeindestraße würde die Einrichtung einer solchen Tempo-30-Zone ermöglichen. Allerdings erhalte die Stadt Frankfurt am Main vom Land Hessen für klassifizierte Straßen je laufendem Kilometer Zuschüsse. Eine Abstufung sei daher mit einem wirtschaftlichen Schaden verbunden. Die vom Magistrat in das Feld geführten fiskalischen Gründe und das angeführte Gesamtnetz sind nicht geeignet, die vom Ortsbeirat wiederholt aufgeführten Gründe für eine Tempo-30-Zone zu verdrängen. Nieder-Eschbach fordert die Tempo-30-Zone zum Schutz von Leib und Leben seiner Bürgerinnen und Bürger. Im Bereich des Fußgängerüberwegs (Zebrastreifen) in Höhe der Einmündung des Urseler Wegs sind Geschwindigkeiten von dort erlaubten 50 km/h eine Bedrohung für die Sicherheit der Fußgängerinnen und Fußgänger. Dasselbe gilt für das Überqueren der Straße in Höhe der Bushaltestelle stadteinwärts und in Höhe des aus Richtung der Albert-Schweitzer-Straße zur Homburger Landstraße führenden Fußwegs. Aufgrund der Länge des Teilstücks ist es selbst für einen Erwachsenen schwierig, die tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten, die oftmals die erlaubten 50 km/h übersteigen, einzuschätzen. Dies gilt für Kinder umso mehr. Die Homburger Landstraße ist in dem Bereich zwischen Kreisel und Einmündung des Urseler Wegs überdies auch Teil des Schulwegplans. Den Erhalt von Einnahmen als Grund für die weitere Gefährdung von Bürgern und insbesondere Kindern anzuführen, ist nicht hinzunehmen. Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone würde ein deutliches Plus an Sicherheit für die Fußgänger der Homburger Landstraße bedeuten. Schließlich wird darauf hingewiesen, dass im Bereich der Homburger Landstraße ab der Einmündung der Berner Straße bis zum Ortsausgang Bonames Richtung Frankfurter Berg bereits seit vielen Jahren eine Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 besteht. Die Voraussetzungen für die streckenweise Anordnung von Tempo 30 aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs sind, wie bereits ausgeführt, auch für den hier gegenständlichen Bereich der Homburger Landstraße gegeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 28 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1138 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 828 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 12.05.2021 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.07.2021, TO I, TOP 69 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage B 28 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.07.2021, TO II, TOP 46 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage B 28 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.09.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 28 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.09.2021, TO II, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 28 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.11.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 28 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 5. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.11.2021, TO II, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 28 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 29.11.2021, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 28 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 13 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme mit der Maßgabe, die Homburger Landstraße zwischen der Deuil-La-Barre-Straße und der Anna-Lindh-Allee zu einer Gemeindestraße umzuwidmen), LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (B 28 = Kenntnis, OA 13 = Ablehnung) 6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 07.12.2021, TO II, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 28 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 13 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme mit der Maßgabe, die Homburger Landstraße zwischen der Deuil-La-Barre-Straße und der Anna-Lindh-Allee zu einer Gemeindestraße umzuwidmen), LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD und FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (B 28 = Kenntnis, OA 13 = Annahme) 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 09.12.2021, TO II, TOP 34 Beschluss: 1. Die Vorlage B 28 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 13 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme mit der Maßgabe, die Homburger Landstraße zwischen der Deuil-La-Barre-Straße und der Anna-Lindh-Allee zu einer Gemeindestraße umzuwidmen), LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD und FRAKTION (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 398, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2021 § 1019, 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 09.12.2021 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

RĂŒcknahme und Einstellung der VorprĂŒfungsplanung zur Erweiterung des angedachten Gewerbegebiets Nieder-Eschbach der ZĂŒricher Straße; Erhalt der FreiflĂ€chen durch endgĂŒltige Aufnahme in den GrĂŒngĂŒrtel

07.05.2021 · Aktualisiert: 28.06.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 07.05.2021, OA 15 entstanden aus Vorlage: OF 8/15 vom 25.03.2021 Betreff: RĂŒcknahme und Einstellung der VorprĂŒfungsplanung zur Erweiterung des angedachten Gewerbegebiets Nieder-Eschbach der ZĂŒricher Straße; Erhalt der FreiflĂ€chen durch endgĂŒltige Aufnahme in den GrĂŒngĂŒrtel Vorgang: M 151/20; M 154/20; OA 620/20 OBR 15; NR 1368/21 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der am 04.03.2021 kurz vor der Kommunalwahl 2021 gefasste Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zu den Vorlagen NR 1368 und M 151 betreffend des in Auftrag gegebenen PrĂŒfungsauftrags fĂŒr eine umfassende VorprĂŒfung zum angedachten neuen Gewerbegebiet ZĂŒricher Straße in Nieder-Eschbach wird zurĂŒckgenommen. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, a) die VorprĂŒfung umgehend ersatzlos einzustellen. Die dortigen FreiflĂ€chen sind stattdessen entsprechend der in der Anregung des Ortsbeirates 15 vom 23.10.2020, OA 620, beschlossenen Vorgaben zum Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 154, komplett in den GrĂŒngĂŒrtel einzubinden und dauerhaft vor einer Bebauung zu sichern; b) diese FlĂ€chensicherung zum Erhalt der landwirtschaftlichen NutzflĂ€chen und dem Naherholungsraum mit den dort bereits vorhandenen und durchgefĂŒhrten ökologischen Ausgleichsmaßnahmen im gesamten Areal zwischen ZĂŒricher Straße, Anna-Lindh-Allee und Homburger Landstraße dementsprechend unverzĂŒglich einzuleiten; c) das fĂŒr den gesamten Stadtbereich betreffende GewerbeflĂ€chenentwicklungsprogramm (M 151) unter Herausnahme bzw. Streichung aller Passagen betreffend eines angedachten Gewerbegebiets ZĂŒricher Straße (u. a. auf Seite 13 stehende Passage "Neue Gewerbegebiete" mit dem PrĂŒfauftrag fĂŒr ein neuen Gewerbegebietsstandort ZĂŒricher Straße im Bereich des Rahmenplans Nieder-Eschbach), ohne diesen Standort, abgeĂ€ndert und entsprechend so weiter fortzufĂŒhren. BegrĂŒndung: Dieses Gebiet an der ZĂŒricher Straße ist aus den Bedarfsplanungen fĂŒr das gesamte Stadtgebiet herauszunehmen. Der Erhalt dieser FreiflĂ€chen ist aus zahlreichen nachvollziehbaren GrĂŒnden, die bereits umfassend dargelegt wurden, zwingend geboten. Die kurz vor der Kommunalwahl als Auftrag durchgepeitschte Beschlussfassung vom 04.03.2021 der Vorlage NR 1368 zur Vorlage M 151, mit der ein umfassender PrĂŒfauftrag fĂŒr das geplante Gewerbegebiet einhergeht, ist zurĂŒckzunehmen. Die Forderung zur Einstellung der VorprĂŒfung fĂŒr dieses Gewerbegebiet erhĂ€lt eine breite UnterstĂŒtzung in der Bevölkerung im Frankfurter Norden. Mit der geforderten vorzeitigen Einstellung der VorprĂŒfung und der gleichzeitig konkreten Aufforderung zur Aufnahme des Areals in den GrĂŒngĂŒrtel zwecks dauerhafter Sicherung der FreiflĂ€chen wird eindeutig dem WĂ€hlerwillen entsprochen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 151 Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 154 Anregung vom 23.10.2020, OA 620 Antrag vom 14.01.2021, NR 1368 Anregung vom 29.10.2021, OA 91 Antrag vom 03.03.2022, OF 122/15 Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2022, ST 640 Anregung vom 18.03.2022, OA 163 ZustĂ€ndige AusschĂŒsse: Ausschuss fĂŒr Planen, Wohnen und StĂ€dtebau Ausschuss fĂŒr Wirtschaft, Recht und Frauen Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 15 Versandpaket: 12.05.2021 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.07.2021, TO I, TOP 247 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage OA 15 wird bis zur nĂ€chsten turnusmĂ€ĂŸigen Sitzung zurĂŒckgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.07.2021, TO II, TOP 60 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 15 wird bis zur nĂ€chsten turnusmĂ€ĂŸigen Sitzung zurĂŒckgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 1. Sitzung des Ausschusses fĂŒr Wirtschaft, Recht und Frauen am 07.09.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 15 wird bis zur nĂ€chsten turnusmĂ€ĂŸigen Sitzung zurĂŒckgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 1. Sitzung des Ausschusses fĂŒr Planen, Wohnen und StĂ€dtebau am 14.09.2021, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 15 wird bis zur nĂ€chsten turnusmĂ€ĂŸigen Sitzung zurĂŒckgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.09.2021, TO II, TOP 55 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 15 wird bis zur nĂ€chsten turnusmĂ€ĂŸigen Sitzung zurĂŒckgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 2. Sitzung des Ausschusses fĂŒr Wirtschaft, Recht und Frauen am 26.10.2021, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss fĂŒr Planen, Wohnen und StĂ€dtebau delegiert hat. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 2. Sitzung des Ausschusses fĂŒr Planen, Wohnen und StĂ€dtebau am 02.11.2021, TO I, TOP 38 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 15 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Sonstige Voten/ProtokollerklĂ€rung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 5. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.11.2021, TO II, TOP 37 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 15 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) 7. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.11.2021, TO II, TOP 53 Beschluss: Die Vorlage OA 15 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 412, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2021 § 868, 7. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.11.2021 Aktenzeichen: 61 0

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Verkehrsregelung Zufahrt zur FES Nord und Flohmarkt im Frischezentrum

22.10.2024

Die Zufahrt zur FES Nord in der Max-Holder-Strasse sowie beim Verlassen des Frischezentrums kommend aus der Josef-Eicher-Strasse mit Hinweisschildern versehen um die anliegenden Firmen und deren Besucher/ Lieferanten zu entlasten. "Einfahrten und Kreuzungsbereichen bei Rückstau freihalten!" Einfahrten und Kreuzungsbereiche werden von den wartenden Besuchern der FES zugestellt, in beide Richtungen. Am Nachmittag (v.a. Samstags) kollidiert dieses Verkehrsaufkommen mit den Besuchern des Flohmarktes, die diesen verlassen. Der Verkehr in der Max-Holder-Straße, die Seitenstraßen und die Am Martinszehnten kommen völlig zum erliegen, da auch der Kreisverkehr blockiert wird. Feuerwehr oder Krankenwagen haben hier keine Möglichkeit durch zu kommen. Die Zufahrt zur FES könnte auch auf eine Richtung beschränkt werden, dann käme es auch zu weniger Auseinandersetzungen der Besucher. Ich habe in der Fahrschule gelernt, dass man diese Bereiche freihalten soll, dies scheint aber heute einfach ignoriert zu werden.

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Ampelsignalisierung Züricher Straße

28.12.2023

Auf dem Weg Züricher Straße Richtung Berner Straße zwischen der Zufahrt und der Ausfahrt von IKEA wäre eine Ampelsignalisierung (z.B. ein gelb blinkendes Signallicht) vor der Kurve eine gute Lösung, damit scharfe Bremsmanöver vermieden werden können.

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